Chronik

Bereits als im Herbst 2006 die ersten Planungen zum Bau einer Ortsumgehung vorgestellt wurden, formierte sich in Mistelbach Widerstand. Daraus entstand die Bürgerinitiative Pro Mistelbach, die sich fortan intensiv mit dem Für und Wider eines solchen Bauvorhabens auseinandersetzte und die weiteren Planungen aufmerksam begleitete. Der damalige Gemeinderat sprach sich einstimmig für das Projekt aus. Dennoch votierten bei einem Ratsbegehren im Juni 2007 35% der Wähler gegen den Bau einer Umgehungsstraße (bei einer hohen Wahlbeteiligung von 78 %). Und das, obwohl zu diesem Zeitpunkt das Projekt noch recht „einfach“ und „günstig“ aussah: Die Kostenschätzung war offensichtlich viel zu niedrig; Die geplante Trasse stand noch nicht fest, so dass der große Flächenbedarf noch unbekannt war; die Bereitschaft von Grundeigentümern, Land abzugeben, war völlig ungeklärt; Es gab keine belastbaren Aussagen über die zu erwartende Verkehrsentlastung im Ort. 

Juni 2007: 35% stimmen gegen die Ortsumgehung 

Da die Meinung von 35 % der Wähler im Gemeinderat überhaupt nicht vertreten war, entschied sich Pro Mistelbach, bei der Kommunalwahl im Frühjahr 2008 mit einer eigenen Liste anzutreten. Auf Anhieb erhielt Pro Mistelbach fast 20% der Stimmen und somit 2 Sitze. Ab dem Zeitpunkt vertraten Martin Schütze und Bernd Koppe die Mitbürgerinnen und Mitbürger im Gemeinderat, die dem Projekt Umgehungsstraße kritisch gegenüber stehen. 

Bei der Kommunalwahl 2008 erhielt Pro Mistelbach 2 Sitze im Gemeinderat. 

Das Planfeststellungsverfahren

Die Gemeinde leitete weitere Planungen in die Wege und gab verschiedene Gutachten in Auftrag. Es wurde ein fehlerhaftes, stark für die Ortsumgehung votierendes Verkehrsgutachten erstellt. Die Kostenschätzung wurde von ursprünglich 3,15 Mio. € auf 5,15 Mio. € korrigiert. 16 Grundeigentümer, die 86 % der benötigten Fläche repräsentieren, erklärten in einem Schreiben an den Gemeinderat, dass sie ihre Grundstücke nicht freiwillig hergeben werden. Trotz der Gegenstimmen und Fehler brachte der Gemeinderat im Herbst 2009 gegen die Stimmen von Pro Mistelbach das Planfeststellungsverfahren auf den Weg. Im Februar 2011 fand an zwei Tagen der Erörterungstermin unter großer Beteiligung der Bürger statt. Landwirte und Grundeigentümer protestierten mit Traktoren und Transparenten gegen die Ortsumgehung. In der Folge gingen gegen das Vorhaben 88 Einwendungen ein, darunter eine Sammeleinwendung mit 170 Unterschriften. 

Unmittelbar vor Weihnachten 2011 erging der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberfranken. 

Gründung der Wählergemeinschaft

Im Frühjahr 2012 wurde aus der Bürgerinitiative die Wählergemeinschaft Pro Mistelbach gegründet. Sie trat mit einer eigenen Kandidatenliste und einem eigenen Bürgermeisterkandidaten bei der Kommunalwahl am 16. März 2014 an.

Pro Mistelbach konnte seinen Stimmenanteil gut behaupten und seine Sitze im Gemeinderat sogar um einen Patz ausweiten.

Damit ist Pro Mistelbach seit der Kommunalwahl 2014 mit 3 Sitzen im Gemeinderat vertreten.

Grundeigentümer protestieren und klagen 

Nachdem kurz vor Weihnachten 2011 der Planfeststellungsbeschluss ergangen war, reichten im Frühjahr 2012 zwei Grundeigentümer im Namen weiterer – die zusammen 70 % der benötigen Fläche repräsentieren – Klage beim Verwaltungsgericht Bayreuth ein.

Im September 2014 kamen die Richter zu einem Ortstermin in Mistelbach und es fand der erste Gerichtstermin statt. 

Im Dezember 2014 fand der zweite Gerichtstermin statt. 

Darin wurde der Planfeststellungsbeschluss vom Verwaltungsgericht Bayreuth aufgehoben!

Die schriftliche Urteilsbegründung erging im Februar 2015.

Gegen die Nichtzulassung der Berufung legte die Gemeinde Beschwerde beim Verwaltungsgericht München ein. Der Beschwerde wurde statt gegeben und die Gemeinde ging in die Berufung.

Klageverfahren in der zweiten Instanz

Nachdem die Gemeinde also in die Berufung gegangen war, lief das Verfahren in der zweiten Instanz.

Im März 2017 fand in Mistelbach wieder ein Ortstermin statt, zu dem die Richter des Verwaltungsgerichts München anreisten.

Ende März 2017 fand dann die Verhandlung in München statt. 

Anfang April 2017 fand die Urteilsverkündung statt: Die Planfeststellung wurde als rechtmäßig bestätigt.

Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig abgewiesen

Ein Kläger legte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung ein. Diese Beschwerde war vom Bundesverwaltungsgericht zu behandeln.

Im September 2018 wurde die Beschwerde abgewiesen.

Damit war der juristische Weg ausgeschöpft und die Planfeststellung bestätigt.

Ausblick

Fest steht: Auch nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens ist über die tatsächliche Umsetzung noch nicht entschieden! Mit der Bestätigung des Planfeststellungsbeschlusses hat die Gemeinde lediglich das Recht, bauen zu dürfen. Als potentieller Bauträger muss sie trotzdem noch selber die Entscheidung darüber treffen,  ob sie denn wirklich bauen möchte – und somit auch darüber entscheiden, ob Grundeigentümer enteignet werden. 

Ziel von Pro Mistelbach war es immer, dass die Bürgerinnen und Bürger über dieses Projekt abstimmen können, wenn alle wesentlichen Auswirkungen des Straßenbaus ( Lärmentlastung, Lärmbelastung, Kosten für die Bürger, Umweltauswirkungen, Flächenverbrauch, Naturzerstörung etc.) bekannt sind.

Falls nötig wird Pro Mistelbach mit einem Bürgerentscheid den Mistelbachern diese Gelegenheit einräumen.