Häufige Fragen

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Leider ist das falsch!

Derzeit fahren ca. 9.000 Kfz/Tag durch den Ort. Davon könnten ca. 6.000 Kfz/Tag auf die Umgehung verlagert werden, so dass noch 3.000 Kfz/Tag im Ort verblieben.

Das menschliche Ohr ist ein sehr „nichtlinear“ reagierendes Organ! Erst wenn man den physikalischen Schall auf ein Zehntel reduziert, also von 9.000 Kfz/Tag auf 900 Kfz/Tag, empfindet das Ohr eine Halbierung des Lärms. Eine Reduzierung des Verkehrs um 2/3 (siehe oben) würde vom Ohr als nur ungefähr als ein Viertel weniger Lärm wahrgenommen, also nur eine geringe Änderung.

Eine trügerische Illusion ist es also, zu glauben, die Ortsdurchfahrt würde nach dem Bau einer Umgehung zu einer ruhigen Anwohnerstraße!

Kategorie: Aktuell

Nein, der Verkehr durch Mistelbach stagniert seit 1995. Basis dafür sind die offiziellen Verkehrszählungen. Es gibt keine Steigerung mehr.

Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung geht für den Landkreis Bayreuth bis 2032 von einem Rückgang der Bevölkerung um 8,5 % (bezogen auf 2012) aus. Für solche Regionen ist mit einer deutlich schnelleren Abnahme des Verkehrs zu rechnen. Tatsächlich weist die Bayerische Staatsbauverwaltung für Oberfranken einen Rückgang des Verkehrs aus – auf allen Straßentypen außer Autobahnen.

Die aktuellen Entwicklungen in der Mobilität werden den zukünftigen Verkehr eher verringern und leiser (!) machen (E-Mobilität) und damit die Probleme entschärfen.

NEIN!. Im vorliegenden Fall ist die Gemeinde Mistelbach der Bauherr, d. h. es bedarf eines Beschlusses des Gemeinderates, um die Ausführung zu starten.

Sollte nicht der Gemeinderat das Projekt stoppen, wird Pro Mistelbach ein Bürgerbegehren herbeiführen. Damit kann jede(r) wahlberechtigte Gemeindebürger-In über das Projekt entscheiden.

Pro Mistelbach hat immer vertreten, dass als letztes Mittel die Bürger entscheiden sollen, wenn alle wichtigen Fakten auf dem Tisch liegen. Das war bisher noch nicht der Fall (besonders bei den Kosten).

Kategorie: Aktuell

Ja. In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth wurde die Planfeststellung als nicht rechtskräftig abgelehnt. In der Revision vor dem Landesverwaltungsgericht in München wurde die Planfeststellung für rechtmäßig anerkannt.
Die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde nicht zugelassen.
Damit hat die Gemeinde das Recht, die Umgehung zu bauen und ggf. auch Land enteignen zu lassen.
Die Gemeinde hat jedoch nicht die Pflicht, zu bauen – sie kann sich immer noch dagegen entscheiden.

Kategorie: Aktuell

Es ist nicht so, also ob wir die Vorteile einer Ortsumgehung nicht sehen oder nicht sehen wollen. Natürlich wird der Verkehr im Ort weniger und der Lärm verringert sich etwas.

Aber in der Gesamtgewichtung aller Vorteile und aller Nachteile kommen wir zu dem klaren Schluss, dass die Nachteile erheblich überwiegen (siehe die anderen Argumente unter „Häufige Fragen“).

Das kann niemand ausschließen.

Eckersdorfer SPD Gemeinderäte befürworten dies seit Jahren, u. a. auch, weil keinerlei Eckersdorfer Siedlungsgebiete betroffen wären (siehe einschlägige Artikel im Nordbayerischen Kurier). Der ausgelagerte Verkehr würde ja nicht Eckersdorf belasten, sondern „nur“ die Nachbargemeinde Mistelbach.

Kategorie: Aktuell

Nein, ganz sicher nicht! Die Ortsumgehung ist letztlich eine Staatsstraße und untersteht damit dem Freistaat Bayern (obwohl die Gemeinde sie gebaut hat!). Die B22 ist eine Bundesstraße und untersteht damit dem Bund. Wenn sich Bund und Land einig werden – was bei der Sachlage sicher kein Problem wäre – kann der Bürgermeister von Mistelbach ganz sicher nichts mehr dagegen tun.

Kategorie: Aktuell

Eckersdorf will keine Nordumgehung, weil deren Naherholungsgebiet und deren Siedlungsgebiete davon stark beeinträchtigt würden. Die geplante Trasse wurde außerdem im Laufe der Jahre zugebaut. Die Nordumgehung ist im Bundesverkehrswegeplan mit einer Länge von 5,2 km geplant. Sollte Mistelbach seine Ortsumgehung bauen, muss der Bund nur ca. 2 km  Straße finanzieren, um an unsere dann schon bestehende Trasse anzuschließen. Die Länge und auch die Kosten würden sich dann um die Hälfte reduzieren. Eckersdorfer Siedlungsgebiete wären überhaupt nicht mehr betroffen. SPD Gemeinderäte in Eckersdorf befürworten schon seit Jahren die Südumgehung. (Artikel im NBK)

Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberfranken, fördert in kommunaler Sonderbaulast den Neubau von Ortsumgehungen. Er lässt es also zu, dass eine Gemeinde für ihn, den Freistaat, eine Staatsstraße baut. Damit wäre die Gemeinde Mistelbach der Bauherr der Ortsumgehung mit allen dazu gehörenden Risiken. Der Freistaat gibt lediglich einen Zuschuss zu den Kosten.

Kategorie: Aktuell

Die Kosten werden während der Planung in einem verbindlichen Finanzierungsplan ermittelt. Danach wird von der Regierung von Oberfranken entschieden ob und in welcher Höhe der Gemeinde Mistelbach ein Zuschuss zu den geplanten Kosten in Aussicht gestellt wird. Man unterscheidet zwischen zuwendungsfähigen und nicht-zuwendungsfähigen Kosten (siehe 605-B RZStra 6). Nicht zuwendungsfähig sind z.B. Kosten für die Bauüberwachung, oder die Baugrunduntersuchungen. Für abgeschlossene Projekte kann man die Höhe des Zuschusses ermitteln und stellt fest, dass dieser zwischen ca. 55% – 80% variieren kann.

WICHTIG: Die Inaussichtstellung begründet keine Rechtspflicht auf Gewährung der Zuwendung (605-B RZStra 13.4)

Bisher sind folgende Kostenschätzungen bekannt:

Bei der Vorstellung der Ortsumgehung Ende 2006 wurde sie mit 3,15 Mio. Euro angegeben.

In der Planfeststellung Ende 2011 wurden bereits 5,15 Mio. Euro genannt.

Pro Mistelbach behauptete schon immer, dass die Ortsumgehung mindestens 6 – 7 Mio. Euro kosten würde.  Inzwischen ist sicher, dass es über 10 Mio. Euro werden.

Ende 2018 wurde die Ortsumgehung von Melkendorf fertig gestellt. Laut Presse kostete sie 15,6 Mio. Euro. Mit einer Länge von 2,8 km ist sie etwas länger als die Ortumgehung Mistelbach mit 2,1 km. Rechnet man die höheren und niedrigeren Schwierigkeitsgrade der Projekte gegeneinander auf, so sind für die Ortsumgehung Mistelbach

ca. 12 Mio. Euro

zu erwarten.

Es besteht die Möglichkeit, dass der Zuschuss für die zuwendungsfähigen Kosten anteilig angepasst wird. Rechtlich verantwortlich für die Übernahme ALLER Kosten ist aber letztendlich der Bauherr, also die Gemeinde Mistelbach.
Es ist nicht sicher, dass für Mehrkosten aufgrund einer mangelhaften Kostenschätzung der Zuschuss gezahlt wird.

Das kann niemand sicher verneinen. Man denke an das Beispiel der “Soda Brücke” bei Ramsenthal, die ebenfalls vom Staatlichen Bauamt Bayreuth geplant wurde. Hier belief sich die Planung auf 3,7 Millionen Euro, gekostet hat die Brücke dann 9,5 Millionen Euro. Zitat aus Wikipedia: “Sie stand einige Jahre sinn- und zwecklos in der Landschaft und erlangte als Beispiel für Fehlplanung und Steuerverschwendung überregionale Bekanntheit”.
Es ist nicht sicher, dass für Mehrkosten aufgrund einer mangelhaften Kostenschätzung der Zuschuss gezahlt wird.

Die Trasse bewirkt einen großen Flächenverbrauch, Flächenversieglung und Naturzerstörung.

Gleich zu Beginn der Trasse (von Bayreuth kommend) muss sie auf kurzer Strecke einen großen Höhenunterschied von mehr als 40 m überwinden. Das geht nur durch eine bis zu 12 m hohe Aufschüttung, die direkt danach in einen bis zu 14 m tiefen Einschnitt wechselt. Das führt im Gelände zu einer Trassenbreite von bis zu über 70 m (inklusive Seitenwegen). Das verdeutlicht den großen Flächenverbrauch und den immensen Einschnitt in ein bisher ziemlich unberührtes Gebiet.
Dieses Steigungsstück in Zusammenhang mit der Versieglung wird bei Starkregen zu erheblichen Wassermengen führen. Das geplante Regenrückhaltebecken ist zwar wohl formal richtig ausgelegt – es bestehen aber fachlich begründete Bedenken, dass es bei den in jüngerer Zeit auftretenden Extremwetterlagen über ein ausreichendes Rückhaltevermögen verfügt. Läuft es über, gelangen Schmutz, Reifenabrieb, Streusalz und ggf. Ölreste über den Vorfluter in den Mistelbach. Damit werden unsere Gewässer geschädigt

Kategorie: Aktuell

Nein! Die Realität zeigt, dass in den letzten Jahren entlang der Ortsdurchfahrt Häuser erfolgreich weiterverkauft wurden, Häuser neu gebaut wurden und Häuser renoviert / saniert wurden. Das zeigt deutlich, dass der Standort doch so interessant ist, dass eine „Verödung“ der Ortsdurchfahrt nicht zu befürchten ist. Und für Geschäfte ist Verkehr sogar eher von Vorteil.

Selbstverständlich geht das! Nach so langer Zeit haben sich so viele weitere Erkenntnisse ergeben, dass ein erneutes Bürgerbegehren berechtigt ist.

Rein juristisch könnte das Ergebnis eines Bürgerbegehrens sogar schon nach einem Jahr gekippt werden, wenn der Gemeinderat anders beschließt.

Im Jahr 2007 wurde vom Gemeinderat ein Ratsbegehren durchgeführt. Es endete mit 35 % Stimmen gegen die Ortsumgehung. Obwohl zwar verloren, war dieser Anteil von mehr als einem Drittel sehr stattlich in einer Situation, in der

  • alle Parteien im Gemeinderat für die Umgehung waren
  • die Kosten noch viel zu gering angegeben wurden (3,15 Mio. Euro)
  • man von deutlicher weiterer Verkehrszunahme ausging
  • fast nur die Vorteile – Lärmminderung im Ort – gesehen wurden und Nachteile wie Naturzerstörung, Neuverlärmung ruhiger Wohngebiete, etc. noch nicht richtig im Blick waren.

Inzwischen zeigt sich, dass die Kosten sicher über10 Mio. Euro sein werden, die Lärmminderung geringer ausfällt als erwartet, ein sehr hoher Verlust an Fläche erfolgt (Flächenversiegelung), Naturzerstörung, Neuverlärmung ruhiger Gebiete, …

Kurz, es wird zunehmend mehr Bürgern deutlich, dass die Nachteile gegenüber den Vorteilen erheblich überwiegen.

Informieren Sie sich über die wahren Auswirkungen. Wirken Sie daran mit, ein Bürgerbegehren gegen die Ortsumgehung über die 50 %-Hürde zu bringen!!