Häufige Fragen

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Leider ist das falsch!

Derzeit fahren ca. 9.000 Kfz/Tag durch den Ort. Davon könnten ca. 6.000 Kfz/Tag auf die Umgehung verlagert werden, so dass noch 3.000 Kfz/Tag im Ort verblieben.

Das menschliche Ohr ist ein sehr „nichtlinear“ reagierendes Organ! Erst wenn man den physikalischen Schall auf ein Zehntel reduziert, also von 9.000 Kfz/Tag auf 900 Kfz/Tag, empfindet das Ohr eine Halbierung des Lärms. Eine Reduzierung des Verkehrs um 2/3 (siehe oben) würde vom Ohr als nur ungefähr als ein Viertel weniger Lärm wahrgenommen, also nur eine geringe Änderung.

Eine trügerische Illusion ist es also, zu glauben, die Ortsdurchfahrt würde nach dem Bau einer Umgehung zu einer ruhigen Anwohnerstraße!

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NEIN!. Im vorliegenden Fall ist die Gemeinde Mistelbach der Bauherr, d. h. es bedarf eines Beschlusses des Gemeinderates, um die Ausführung zu starten.

Sollte nicht der Gemeinderat das Projekt stoppen, wird Pro Mistelbach ein Bürgerbegehren herbeiführen. Damit kann jede(r) wahlberechtigte Gemeindebürger-In über das Projekt entscheiden.

Pro Mistelbach hat immer vertreten, dass als letztes Mittel die Bürger entscheiden sollen, wenn alle wichtigen Fakten auf dem Tisch liegen. Das war bisher noch nicht der Fall (besonders bei den Kosten).

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Ja. In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth wurde die Planfeststellung als nicht rechtskräftig abgelehnt. In der Revision vor dem Landesverwaltungsgericht in München wurde die Planfeststellung für rechtmäßig anerkannt.
Die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde nicht zugelassen.
Damit hat die Gemeinde das Recht, die Umgehung zu bauen und ggf. auch Land enteignen zu lassen.
Die Gemeinde hat jedoch nicht die Pflicht, zu bauen – sie kann sich immer noch dagegen entscheiden.

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Das kann niemand ausschließen.

Eckersdorfer SPD Gemeinderäte befürworten dies seit Jahren, u. a. auch, weil keinerlei Eckersdorfer Siedlungsgebiete betroffen wären (siehe einschlägige Artikel im Nordbayerischen Kurier). Der ausgelagerte Verkehr würde ja nicht Eckersdorf belasten, sondern „nur“ die Nachbargemeinde Mistelbach.

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Nein, ganz sicher nicht! Die Ortsumgehung ist letztlich eine Staatsstraße und untersteht damit dem Freistaat Bayern (obwohl die Gemeinde sie gebaut hat!). Die B22 ist eine Bundesstraße und untersteht damit dem Bund. Wenn sich Bund und Land einig werden – was bei der Sachlage sicher kein Problem wäre – kann der Bürgermeister von Mistelbach ganz sicher nichts mehr dagegen tun.

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Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberfranken, fördert in kommunaler Sonderbaulast den Neubau von Ortsumgehungen. Er lässt es also zu, dass eine Gemeinde für ihn, den Freistaat, eine Staatsstraße baut. Damit wäre die Gemeinde Mistelbach der Bauherr der Ortsumgehung mit allen dazu gehörenden Risiken. Der Freistaat gibt lediglich einen Zuschuss zu den Kosten.

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Die Trasse bewirkt einen großen Flächenverbrauch, Flächenversieglung und Naturzerstörung.

Gleich zu Beginn der Trasse (von Bayreuth kommend) muss sie auf kurzer Strecke einen großen Höhenunterschied von mehr als 40 m überwinden. Das geht nur durch eine bis zu 12 m hohe Aufschüttung, die direkt danach in einen bis zu 14 m tiefen Einschnitt wechselt. Das führt im Gelände zu einer Trassenbreite von bis zu über 70 m (inklusive Seitenwegen). Das verdeutlicht den großen Flächenverbrauch und den immensen Einschnitt in ein bisher ziemlich unberührtes Gebiet.
Dieses Steigungsstück in Zusammenhang mit der Versieglung wird bei Starkregen zu erheblichen Wassermengen führen. Das geplante Regenrückhaltebecken ist zwar wohl formal richtig ausgelegt – es bestehen aber fachlich begründete Bedenken, dass es bei den in jüngerer Zeit auftretenden Extremwetterlagen über ein ausreichendes Rückhaltevermögen verfügt. Läuft es über, gelangen Schmutz, Reifenabrieb, Streusalz und ggf. Ölreste über den Vorfluter in den Mistelbach. Damit werden unsere Gewässer geschädigt

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