… für die Trasse ein Höhenunterschied von 56 Metern zu überwinden ist (S.193)
…für diesen Höhenunterschied im unteren Bereich eine Aufschüttung von ca. 12 m notwendig wäre
.. 164.000 Kubikmeter Erde und Gesteinsmaßen bewegt werden müssen (S.40),
- das entspricht einem Würfel mit 54 m Kantenlänge, oder
- dem Rauminhalt von mehr als 2000 Omnibussen, oder
- dem Rauminhalt von 700 Wohnungen mit 100 Quadratmetern Fläche,
(davon sind mindestens 95.000 Kubikmeter Erde abzufahren)
… durch das schwierige Gelände stellenweise ein Geländeeinschnitt von 70 m erforderlich wird, inklusive der Seitenwege. (zum Vergleich: Eine ICE Trasse inklusive Oberleitung, Entwässerung und Schallschutzwänden hat eine Breite von 14-15 m)
… ein Grundwassereinzugsgebiet beschnitten wird (S.213)
… 12.000 Quadratmeter Wald gerodet werden (S.232)
… Felsschichten entfernt werden müssen, die Grundwasserleiter sind (S.220)
…die Gemeinde die Unterhaltslast für sämtliche Ausgleichsmaßnahmen zu tragen hat (S.66)
… die Gemeinde künftig alle Kosten für den Unterhalt der Ortsdurchfahrt tragen muss (S.6)
… die Trasse zu einem nicht unerheblichen Teil an einer abrutschgefährdeten Abrisskante entlangführt? (s. https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_angewandte_geologie_ftz/index.html?lang=de&localId=mapcontents1038&stateId=22e1742e-f78b-4881-a174-2ef78b2881b7 )
(Die Seitenzahlen beziehen sich auf den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberfranken vom 23.12.2011)